Meldepflicht

Ab 1. Mai 2017 tritt die Meldepflicht in Kraft. Das heisst, ab dann müssen sich alle bei dem für sie zuständigen kantonalen Laboratorium/Lebensmittelinspektorat anmelden. Sollte jemand mehrere Betriebe besitzen, so muss jeder einzelne Betrieb angemeldet werden und zwar jeder Betrieb bei dem Kanton, in welchem er sich befindet.Wer muss sich anmelden:Alle die eine der folgenden Praktiken ausüben, Tätowieren, Permanent-Make-Up, egal ob er in einem offiziellen Studio oder zu Hause praktiziert. Wer an verschiedenen Orten eine dieser Praktiken ausübt, muss sich am jeweiligen neuen Ort erneut anmelden.

Wer muss sich NICHT anmelden
Alle Betriebe, die schon einmal von den kantonalen Behörden kontrolliert wurden, müssen sich nicht mehr anmelden! Solltet ihr jedoch den Kanton oder den Ort wechseln, müsst ihr euch erneut beim zuständigen Kanton anmelden.

Achtung; keine Regel ohne Ausnahmen. Es gibt Kantone, für welche diese Aussage nicht zutrifft. Generell gilt es, sich beim zuständigen Kanton zu informieren.

Anmerkung: Wenn du in einem Betrieb der bereits gemeldet ist, als Angestellter oder Freelancer arbeitest, musst du dich nicht separat anmelden. Auch hier, gibt es Kantone, welche dies anders regeln. Wenn du jedoch eine dieser Praktiken auch zu Hause ausübt, musst du dich unter dieser Adresse anmelden.Dies gilt auch für Gastarbeiter all dieser Branchen. Wenn Sie in einem gemeldeten Betrieb tätig sind, müssen sie sich nicht melden. Sollten sie jedoch irgendwo privat oder bei Anlässen tätig werden, müssen sie sich beim entsprechenden Kanton anmelden.

Wie muss ich mich Anmelden:
Gehe auf die Homepage eures Kantons unter Rubrik kantonale Laboratorien, Lebensmittelkontrolle, suche das Formular für die Anmeldung deiner Branche, fülle es aus und sende es ab. Noch haben nicht alle Kantone ein separates Anmeldeformular dafür geschaffen.

Ab 1. Mai 2017 sollten jedoch die meisten Kantone ein solches online geschaltet haben.
Wenn nicht, meldet euch per Telefon direkt bei der Lebensmittelkontrolle und fragt nach, wie ihr euch am besten anmelden könnt. Entweder ihr erhaltet dann ein Anmeldeformular zugestellt oder bekommt entsprechende Anweisung wie ihr Vorgehen müsst.

Hinweis zur kantonalen Kontrolle:
Laut Verordnung des EDI, werden nur die Farben und die Materialien welche verwendet werden, geregelt und unterliegen laut Bundesauftrag auch der Kontrolle. Die einzelnen Kantone können jedoch ihre Kontrollen beliebig ausweiten. Dies wird im Moment noch von jedem Kanton unterschiedlich gehandhabt. Als Grundlage für ihre Kontrollen, verwenden zurzeit die meisten kantonalen Inspektoren jedoch die Richtlinie für eine Gute Arbeitspraxis.Wer also über ein Hygiene Quality Label verfügt, welches vom BAG/BLV empfohlen wird, ist auf der sichereren Seite. (Siehe unter Infos/HQ-Label)

Was nicht heissen soll, dass ein Inspektor nicht trotzdem etwas beanstanden kann!

Hinweis in eigener Sache: Was die Verordnungen und Gesetze betrifft, haben viele von euch Probleme sich zurecht zu finden. Aus diesem Grund hat der VST am 22. Mai 2017 einen Kurs bereitgestellt der alle Fragen zu den Gesetzen und den Rechtsfragen behandelt, bezugnehmend zu unseren Brachen. (Siehe unter Infos/Kurse)